Mit Blick auf den 40. Todestag Matterns am 17. November begann im September 2011, nach einer eineinhalbjährigen Planungsphase, die Sanierung des „Hauses Paepke“. Ziel der Maßnahmen war die umfassende Instandsetzung des Wohnhauses inklusive der Garage sowie die Wiederherstellung des ursprünglichen Gartenbildes.
Verlauf der Instandsetzung:
Die Sanierungsphase zwischen 2011 und 2015 war von erheblichen baulichen Herausforderungen und fachlichen Differenzen geprägt. In diesem Zeitraum ausgeführte Arbeiten erwiesen sich größtenteils als nicht fach- beziehungsweise denkmalgerecht und entsprachen nach späteren Feststellungen nicht den anerkannten Regeln der Technik.
Dies führte zum Verlust wertvoller historischer Originalsubstanz und verursachte weitreichende Folgeschäden. Die Bewältigung dieser Mängel sowie die damit verbundenen Gutachter- und Rechtskosten führten zu einer erheblichen finanziellen Mehrbelastung. Die Klärung der Verantwortlichkeiten für die entstandenen Schäden in sechsstelliger Höhe ist teilweise noch Gegenstand langjähriger rechtlicher Auseinandersetzungen.
Neuausrichtung seit 2015:
Seit 2015 wird die Sanierung vom Vorsitzenden des Denkmalbeirats, Herrn Dipl.-Ing. Hans-Dieter Baller, begleitet. In dieser Phase liegt der Fokus konsequent auf einer fachgerechten Ausführung und dem sensiblen Erhalt der historischen Bausubstanz.
Empfehlungen für Bauherren:
Die Erfahrungen an diesem Objekt zeigen, wie komplex die Sanierung denkmalgeschützter Bausubstanz sein kann. Um sich gegen bauliche Mängel und wirtschaftliche Risiken abzusichern, empfehlen wir Bauherren heute:
Baubegleitung: Beauftragen Sie frühzeitig unabhängige Sachverständige zur Qualitätssicherung.
Absicherung: Erwägen Sie eine Mitgliedschaft in Schutzverbänden (z. B. Bauherren-Schutzbund) und prüfen Sie den Abschluss spezieller Bauherrenversicherungen.
Beratung: Bei Konflikten mit Planern oder Fachfirmen bieten die Architektenkammern oft Schlichtungsstellen oder Beratungen an.